Rafting Lech Canyoning und Rafting im Lechtal...we always have fun in nature! Rafting Lech / Canyoning Lechtal

UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN


Stand 01.01.2024

1. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von FUN RAFTING schriftlich, telefonisch oder persönlich bestätigt und ist somit verbindlich.

Zahlung:
Wenn nicht anders vereinbart, sind 50% Anzahlung nach erfolgter Buchung fällig.

Kontoverbindung:
FUN RAFTING - Clemens Friedle
Raiffeisenbank Oberlechtal
IBAN: AT90 3699 0000 0721 0586
BIC: RBRTAT22

Die restlichen 50% sind so zu überweisen, dass der Restbetrag bei Tourantritt auf oben genanntem Konto eingelangt ist. (EU-Überweisungen haben eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Bankwerktagen!).

2. Stornoregelungen:
10 % - bis zum 20. Tag vor der Tour
30 % - vom 19. Tag bis zum 10. Tag vor der Tour
50 % - vom 9. Tag bis 72 Stunden vor Tourbeginn
80 % - ab 72 Stunden bis 00:00 Uhr des Tourantag
100 % - bei Stornierung am Tag der Tour
Wir enpfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung (Europäische Reisevericherung).

3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation zu entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen ist möglich.

4. Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die im Katalog, in der Detailausschreibung und in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.

5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Tour ausgeschlossen. Dies gilt auch für körperlich und geistig für die Ausübung der Rafting-, Canyoning- und Canadiertouren ungeeignete Personen.

6. Jeder Teilnehmer an Touren von FUN RAFTING ist sich darüber im Klaren, dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise bieten kann. Touren von FUN RAFTING werden von geprüften Tourleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine Einführung vom Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber FUN RAFTING und den Tourenleitern wird auf Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. FUN RAFTING haftet nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.

7. Der Gast hat sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters / Tourführers zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Tour müssen sich gegenseitig unterstützen.

8. Der Tourenleiter / Tourführer ist berechtigt, Gäste die gegen unsere Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand, Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, usw.), abzuändern, zu erweitern, abzubrechen oder einzuschränken. FUN RAFTING ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag, zurückzutreten.

9. Verletzungen und Schäden sind dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.

10. Die zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. FUN RAFTING übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms von FUN RAFTING. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.

11. Bei den Touren gemachte Fotos und Videos können für diverse Werbezwecke (Zeitschriften, Social-Media-Kanäle, sowie der eigenen Webseite, usw.) von FUN RAFTING genutzt werden.

12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Bezirksgericht Reutte. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand gemäß § 104 JN.

13. Preis- oder Programmänderungen und Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder wird eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am weitgehendsten entspricht.

Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Alle Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben Sie innerhalb von vier Wochen nach vertraglich vorgesehner Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
Nach Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 6 Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt, an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.

14. Die Punkte 1.-13. gelten für alle FUN RAFTING Touren. Für die nachfolgend angeführten Touren gelten die jeweiligen besonderen Bedingungen zusätzlich.

Besondere Bedingungen für Raftingtouren:

15. Die Beförderung setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.

16. Die Beförderung von Kindern ist auf dem Lech ab dem vollendeten 6. Lebensjahren erlaubt. Auf dem Inn ist eine Beförderung ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich.

Auf dem Lech gilt, Kinder zwischen 6 und 15 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Pro fünf Kinder zwischen 6 und 10 Jahren ist eine geeignete, mindestens 18-jährige Aufsichtsperson nötig. Pro zehn Kinder zwischen 11 und 15 Jahren ist eine geeignete, mindestens 18-jährige Aufsichtsperson nötig.

Auf dem Inn gilt, Kinder zwischen 12 und 15 Jahren werden nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten, geeigneten Aufsichtsperson befördert. Pro Kind ist eine geeignete, mindestens 18-jährige Aufsichtsperson nötig.

17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei unvollständiger Ausrüstung - wenn dieser Umstand auf eine Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist - von der Tour auszuschließen.

18. Der Fahrgast ist verpflichtet, bei der Beförderung des Bootes und der Ausrüstung vom und zum Transportfahrzeug bzw. Liegplatz, mitzuwirken.

19. Es obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen, unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr besteht.

Beförderungsbedingungen für Canadiertouren:

20. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an geeigneter Stelle anzuhalten, um den Blickkontakt wiederherzustellen.

21. Uferbereiche mit ins Wasser hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden.

22. Es wird ausdräcklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren kein Bootsführer von FUN RAFTING im Boot mitfährt. Es erfolgt eine Einschulung vor der Tour durch den Tourenleiter oder Tourbegleiter. Der Bootsführer von FUN RAFTING begleitet die Gruppe in einem anderen Boot. Die Teilnehmer müssen ihr Boot eigenverantwortlich steuern und Gefahrenstellen ausweichen.
FUN RAFTING übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche, die bei solchen Touren durch Fahrfehler oder unsachgemäße Verwendung der Boote und Ausrüstung entstehen.

Besondere Bedingungen für Canyoningtouren:

23. Die Begehung eines Canyons erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Canyoning ist eine extrem mit der Natur verbundene Sportart, im extremen Gelände, dadurch sind auch Verletzungen beim Canyoning nicht gänzlich auszuschließen.

24. Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einer Schlucht ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.

25. Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.

26. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu handhaben.

27. Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis des Canyoningführers darf gesprungen werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden darf.
Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt.
Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muss.

Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu erfolgen.

28. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoningführers diesem vertretbare Hilfestellung zu geben.

Besondere Bedingungen für Verleihausrüstung:

29. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von FUN RAFTING erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung übernommen.

30. Für Schäden, die bei der verliehenen Ausrüstung von FUN RAFTING aufgetreten sind, hat der Mieter zu haften.

Startseite
Rafting
Rafting Lech
Rafting Inn
Canyoning
Canadier
Kombi-Pakete
Kontakt


Zusatzangebote Wir über uns Lechtal-Info AGB Impressum

Rafting Lechtal Canyoning
FUN RAFTING, Clemens Friedle, Ebele 209, 6651 Häselgehr (Lechtal), Tel.: +43 5634 6304, info@rafting-lech.info