UNSERE ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Stand 01.01.2024
1. Die Anmeldung kann
schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von
FUN RAFTING schriftlich, telefonisch oder persönlich bestätigt
und ist somit verbindlich.
Zahlung:
Wenn nicht anders
vereinbart, sind 50% Anzahlung nach erfolgter Buchung
fällig.
Kontoverbindung:
FUN RAFTING - Clemens
Friedle
Raiffeisenbank Oberlechtal
IBAN: AT90 3699 0000 0721 0586
BIC: RBRTAT22
Die restlichen 50% sind so zu
überweisen, dass der Restbetrag bei Tourantritt auf oben
genanntem Konto eingelangt ist. (EU-Überweisungen haben eine
Bearbeitungszeit von bis zu 3 Bankwerktagen!).
2.
Stornoregelungen:
10 % - bis zum 20. Tag vor der Tour
30 %
- vom 19. Tag bis zum 10. Tag vor der Tour
50 % - vom 9. Tag bis
72 Stunden vor Tourbeginn
80 % - ab 72 Stunden bis 00:00 Uhr
des Tourantag
100 % - bei Stornierung am Tag der Tour
Wir enpfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittversicherung
(Europäische Reisevericherung).
3. Die genauen Leistungen sind dem Programm und der Detailinformation
zu entnehmen. Es können auch Einzelpersonen buchen. Eine
Terminkoordination mit weiteren Einzel- oder Gruppenbuchungen
ist möglich.
4. Jeder Gast sichert zu, die für die
ausgewählte Tour notwendigen psychischen und physischen
Voraussetzungen, die im Katalog, in der Detailausschreibung und
in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.
5. Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte
Personen sind von der Tour ausgeschlossen. Dies gilt auch für
körperlich und geistig für die Ausübung der Rafting-, Canyoning-
und Canadiertouren ungeeignete Personen.
6. Jeder
Teilnehmer an Touren von FUN RAFTING ist sich darüber im Klaren,
dass sie sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht
den Komfort und die Sicherheit einer üblichen Pauschalreise
bieten kann. Touren von FUN RAFTING werden von geprüften
Tourleitern geführt. Die Ausrüstung entspricht den neuesten
Sicherheitsnormen. Sämtliche Touren sind genau geplant und
vorbereitet. Vor jeder Tour wird eine Einführung vom
Tourenleiter erteilt. Die Risiken sind aber vielfältig und daher
nicht gänzlich auszuschließen. Die Haftung für alle Schäden und
Ansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund gegenüber FUN RAFTING
und den Tourenleitern wird auf Fahrlässigkeit und Vorsatz
beschränkt. FUN RAFTING haftet nicht für Schäden, die aus
Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm
hinausgehen. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des
Konsumentenschutzgesetztes gilt dies nur insoweit, als diese
Schäden keine Personenschäden betreffen.
7. Der Gast hat
sämtliche Sicherheitsanweisungen des Tourenleiters / Tourführers
zu befolgen und an der Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer
einer Tour müssen sich gegenseitig unterstützen.
8. Der
Tourenleiter / Tourführer ist berechtigt, Gäste die gegen unsere
Geschäftsbedingungen verstoßen, insbesondere die für die Tour
notwendigen Voraussetzungen nicht aufbringen, von der Tour
auszuschließen bzw. die Tour abzubrechen. Dem Tourenleiter
bleibt es vorbehalten, das Tourenprogramm wegen
unvorhergesehener Umstände, die die Sicherheit der Gäste
gefährden können (zum Beispiel zu hoher Wasserstand,
Wetterumsturz, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, usw.),
abzuändern, zu erweitern, abzubrechen oder einzuschränken. FUN
RAFTING ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom
Vertrag, zurückzutreten.
9. Verletzungen und Schäden sind
dem Tourenleiter unverzüglich zu melden.
10. Die
zeitliche Dauer einer Tour lässt sich nicht immer genau
vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwert. FUN
RAFTING übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser
Richtzeiten. Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den
Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte
sind nicht Teil unseres Programms von FUN RAFTING. Wir
übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die
dabei entstehen.
11. Bei den Touren gemachte Fotos und Videos können
für diverse Werbezwecke (Zeitschriften, Social-Media-Kanäle,
sowie der eigenen Webseite, usw.) von FUN RAFTING genutzt
werden.
12. Es gilt österreichisches Recht (ausgenommen
IPRG und UN-Kaufrecht). Gerichtsstand und Erfüllungsort ist
Bezirksgericht Reutte. Für Konsumenten gilt der Gerichtsstand
gemäß § 104 JN.
13. Preis- oder Programmänderungen und
Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen:
Ist oder
wird eine der Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise
unwirksam, so hat dies nicht die Unwirksamkeit des gesamten
Vertrages zur Folge. Wir sind vielmehr berechtigt, die
unwirksame Bestimmung durch diejenige zulässige Regelung zu
ersetzen, die dem Zweck der unwirksamen Bestimmung am
weitgehendsten entspricht.
Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung:
Alle
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise haben
Sie innerhalb von vier Wochen nach vertraglich vorgesehner
Beendigung der Reise gegenüber uns geltend zu machen.
Nach
Ablauf der Frist können Sie Ansprüche geltend machen, wenn Sie
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden
sind. Alle Ihre Ansprüche aus dem Vertrag verjähren in 6
Monaten.
Die Verjährung beginnt mit dem Tag, an dem die Reise
dem Vertrag nach enden sollte. Haben Sie solche Ansprüche
geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tag gehemmt,
an dem wir die Ansprüche schriftlich zurückweisen.
14.
Die Punkte 1.-13. gelten für alle FUN RAFTING Touren. Für die
nachfolgend angeführten Touren gelten die jeweiligen besonderen
Bedingungen zusätzlich.
Besondere Bedingungen für Raftingtouren:
15. Die Beförderung setzt ausreichende
Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.
16. Die Beförderung von Kindern ist auf dem Lech ab dem
vollendeten 6. Lebensjahren erlaubt. Auf dem Inn ist eine
Beförderung ab dem vollendeten 12. Lebensjahr möglich.
Auf dem Lech gilt, Kinder zwischen 6 und 15 Jahren
werden nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten,
geeigneten Aufsichtsperson befördert. Pro fünf Kinder zwischen 6
und 10 Jahren ist eine geeignete, mindestens 18-jährige
Aufsichtsperson nötig. Pro zehn Kinder zwischen 11 und 15 Jahren
ist eine geeignete, mindestens 18-jährige Aufsichtsperson nötig.
Auf dem Inn gilt, Kinder zwischen 12 und 15 Jahren
werden nur in Begleitung einer mindestens 18 Jahre alten,
geeigneten Aufsichtsperson befördert. Pro Kind ist eine
geeignete, mindestens 18-jährige Aufsichtsperson nötig.
17. Während der Fahrt hat der Fahrgast dafür Sorge
zu tragen, dass der Kinnriemen des Helmes und die
Schwimmwestenverschlüsse geschlossen sind. Jeder Teilnehmer hat
darauf zu achten, dass er die für die Tour notwendige Ausrüstung
mitführt. Der Tourenleiter hat das Recht, den Teilnehmer bei
unvollständiger Ausrüstung - wenn dieser Umstand auf eine
Nachlässigkeit des Teilnehmers zurückzuführen ist - von der Tour
auszuschließen.
18. Der Fahrgast ist verpflichtet, bei
der Beförderung des Bootes und der Ausrüstung vom und zum
Transportfahrzeug bzw. Liegplatz, mitzuwirken.
19. Es
obliegt der Eigenverantwortung des Fahrgasts, beim Ein- und
Aussteigen in das und aus dem Boot besondere Vorsicht
anzuwenden, weil mit Untiefen, rutschigen Steinen,
unterschiedlichen Strömungsverhältnissen und einem Fortbewegen
des Bootes zu rechnen ist, wodurch erhöhte Verletzungsgefahr
besteht.
Beförderungsbedingungen für Canadiertouren:
20. Jeder Fahrgast hat darauf zu achten, dass die gesamte
Gruppe immer Blickkontakt zueinander hat. Gegebenenfalls ist an
geeigneter Stelle anzuhalten, um den Blickkontakt
wiederherzustellen.
21. Uferbereiche mit ins Wasser
hängenden Bäumen und Sträuchern sind zu meiden.
22. Es
wird ausdräcklich darauf hingewiesen, dass bei diesen Touren
kein Bootsführer von FUN RAFTING im Boot mitfährt. Es erfolgt
eine Einschulung vor der Tour durch den Tourenleiter oder
Tourbegleiter. Der Bootsführer von FUN RAFTING begleitet die
Gruppe in einem anderen Boot. Die Teilnehmer müssen ihr Boot
eigenverantwortlich steuern und Gefahrenstellen ausweichen.
FUN RAFTING übernimmt keine Haftung für Schäden und Ansprüche,
die bei solchen Touren durch Fahrfehler oder unsachgemäße
Verwendung der Boote und Ausrüstung entstehen.
Besondere Bedingungen für Canyoningtouren:
23. Die Begehung eines Canyons erfolgt
größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders
rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muss daher mit dem
jederzeitigen Ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder
Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen.
Canyoning ist eine extrem mit der Natur verbundene Sportart, im
extremen Gelände, dadurch sind auch Verletzungen beim Canyoning
nicht gänzlich auszuschließen.
24. Alle
absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter
Aufsicht des Canyoningführers begangen werden. In einer Schlucht
ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen.
25. Jeder
Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den
übrigen Teilnehmern und dem Canyoningführer nicht abreißt.
26. Bei einer Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung
verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der
Tour eine genaue Einschulung in den Umgang mit dieser
Ausrüstung. Diese Ausrüstung ist besonders umsichtig und
vorsichtig zu handhaben.
27. Nur nach ausdrücklicher
Erlaubnis des Canyoningführers darf gesprungen werden, wobei den
Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist
zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur
in den vom Canyoningführer bezeichneten Teil gesprungen werden
darf.
Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht
möglich sein, so ist dies dem Canyoningführer mitzuteilen, wobei
dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten für die
sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder
Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere,
rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng
an den Körper presst und nur mit den Beinen voran springt.
Es
ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der
Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen
werden muss.
Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter
Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten Händen zu
erfolgen.
28. Jeder Gast hat darauf zu achten, dass der
Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind.
Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoningführer mitzuteilen.
Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen
und auf Anordnung des Canyoningführers diesem vertretbare
Hilfestellung zu geben.
Besondere Bedingungen für Verleihausrüstung:
29. Unternehmungen mit Verleihausrüstung von
FUN RAFTING erfolgen ohne Tourenleiter. Die Unternehmungen
erfolgen daher auf eigene Gefahr. Für Schäden wird keine Haftung
übernommen.
30. Für Schäden, die bei der verliehenen
Ausrüstung von FUN RAFTING aufgetreten sind, hat der Mieter zu
haften.